Abonnements
Festplatz- und Wahlabonnementbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Für die Spielstätten des Düsseldorfer Schauspielhauses stehen verschiedene Abonnements spielzeitweise zur Auswahl. Es wird zwischen Festplatzabonnements (siehe Nummer 2) und Wahlabonnements (siehe Nummer 3) unterschieden.
1.2 Die neue Spielzeit beginnt am 1.8. eines Kalenderjahres und endet am 31.7. des Folgejahres.
1.3 Die Vorteile eines Abonnements, Preise, Termine sowie ausgewählte und auswählbare Vorstellungen der Abonnementserien sind den allgemeinen (auch digitalen) Publikationen des Düsseldorfer Schauspielhauses zu entnehmen. Gastspiele, Veranstaltungen und Sonderproduktionen sind von den Abonnements ausgeschlossen.
1.2 Die neue Spielzeit beginnt am 1.8. eines Kalenderjahres und endet am 31.7. des Folgejahres.
1.3 Die Vorteile eines Abonnements, Preise, Termine sowie ausgewählte und auswählbare Vorstellungen der Abonnementserien sind den allgemeinen (auch digitalen) Publikationen des Düsseldorfer Schauspielhauses zu entnehmen. Gastspiele, Veranstaltungen und Sonderproduktionen sind von den Abonnements ausgeschlossen.
2. Festplatzabonnement
2.1 Dauer und Kündigung
2.1.1 Mit Bestellung eines Festplatzabonnements wird ein rechtsgültiger Vertrag jeweils für eine Spielzeit abgeschlossen. Ein Festplatzabonnement kann – soweit verfügbar – jederzeit erworben werden.
2.1.2 Der Vertrag verlängert sich unbestimmt mit Kündigungsfrist von einem Monat, wenn nicht bis zum 31.07. des Folgejahres gekündigt wird. Der Rechnungsbetrag reduziert sich in diesem Fall um alle noch nicht stattgefundenen Abonnementvorstellungen. Tauschgutscheine werden nicht erstattet. Darüber hinaus gilt für Tauschgutscheine Nummer 2.5.
2.1.2 Der Vertrag verlängert sich unbestimmt mit Kündigungsfrist von einem Monat, wenn nicht bis zum 31.07. des Folgejahres gekündigt wird. Der Rechnungsbetrag reduziert sich in diesem Fall um alle noch nicht stattgefundenen Abonnementvorstellungen. Tauschgutscheine werden nicht erstattet. Darüber hinaus gilt für Tauschgutscheine Nummer 2.5.
2.2 Platzreservierung
2.2.1 Abonnent:innen wird im Rahmen des gewählten Festplatzabonnements ein Platz reserviert. In den Fällen, in denen produktionsbezogen oder in Folge höherer Gewalt (z. B. Pandemie) die festen Sitzplätze nicht zur Verfügung stehen, besteht der Anspruch auf den festgelegten Sitzplatz nicht. Das Theater ist in diesem Fall berechtigt, den Abonnent:innen entsprechend ihrer gebuchten Platzgruppe auf einen anderen Platz umzusetzen.
2.2.2 Ein Platzwechsel kann schriftlich bis zum 15.05. des Jahres für die nächste Spielzeit beantragt werden. Ein Platzwechsel während der laufenden Spielzeit ist bis drei Tage vor der ersten Abonnementvorstellung möglich. Es besteht kein Anspruch darauf.
2.2.2 Ein Platzwechsel kann schriftlich bis zum 15.05. des Jahres für die nächste Spielzeit beantragt werden. Ein Platzwechsel während der laufenden Spielzeit ist bis drei Tage vor der ersten Abonnementvorstellung möglich. Es besteht kein Anspruch darauf.
2.3 Abonnementausweis
2.3.1 Der gebuchte Platz wird zusammen mit den geplanten Terminen in Form des Abonnementsausweise zu Beginn der Spielzeit verschickt. Der Ausweis gilt an den angedruckten Terminen als Eintrittskarte. Das Theater behält sich vor, digitale Abonnementausweise anstatt gedruckter Ausweise auszugeben.
2.3.2 Der Verlust des Ausweises ist dem Abonnementbüro unverzüglich mitzuteilen. Ein Ersatzausweis ist kostenpflichtig (5,00 €).
2.3.3. Der Ausweis ist übertragbar. Dies gilt bei ermäßigten Abonnements nur dann, wenn bei Empfänger:innen die Voraussetzung für die entsprechende Ermäßigung vorliegt. Liegt eine solche Ermäßigung nicht vor, muss im Vorfeld für den entsprechenden Termin ein Aufpreis über das Abonnementbüro entrichtet werden.
2.3.2 Der Verlust des Ausweises ist dem Abonnementbüro unverzüglich mitzuteilen. Ein Ersatzausweis ist kostenpflichtig (5,00 €).
2.3.3. Der Ausweis ist übertragbar. Dies gilt bei ermäßigten Abonnements nur dann, wenn bei Empfänger:innen die Voraussetzung für die entsprechende Ermäßigung vorliegt. Liegt eine solche Ermäßigung nicht vor, muss im Vorfeld für den entsprechenden Termin ein Aufpreis über das Abonnementbüro entrichtet werden.
2.4 Preise, Ermäßigung und Zahlung
2.4.1 Der Preis für das gewählte Festplatzabonnement ist der Rechnung zu entnehmen. Preisanpassungen werden in den allgemeinen (auch digitalen) Publikationen des Theaters bekanntgegeben und sind damit Bestandteil der Abonnementvereinbarung. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.
2.4.2 Schüler:innen, Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, Schwerbehinderte ab GdB 50 sowie deren Begleitpersonen (mit Merkzeichen B) erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises auf jedes Abonnement einen Preisnachlass. Ermäßigungen werden in den Publikationen des Theaters bekanntgegeben und können über das Abonnementbüro erfragt werden. Der Nachweis ist jährlich bis zum 1.8. im Abonnementbüro (auch digital per Mail) vorzulegen.
2.4.3 Die Neue Schauspiel GmbH behält sich abweichende Regelungen für Preise und Ermäßigungen vor.
2.4.4 Abonnent:innen erhalten zu Beginn der jeweiligen Spielzeit mit den Abonnementunterlagen eine Rechnung. Der Gesamtbetrag für das vereinbarte Abonnement wird sofort fällig. Bei Verlängerung des Abonnements wird der Gesamtbetrag zum 31.08. fällig. Das Abonnement kann mit Debit- oder Kreditkarte, per PayPal, per SEPA-Lastschrift oder bar bezahlt werden.
2.4.2 Schüler:innen, Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, Schwerbehinderte ab GdB 50 sowie deren Begleitpersonen (mit Merkzeichen B) erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises auf jedes Abonnement einen Preisnachlass. Ermäßigungen werden in den Publikationen des Theaters bekanntgegeben und können über das Abonnementbüro erfragt werden. Der Nachweis ist jährlich bis zum 1.8. im Abonnementbüro (auch digital per Mail) vorzulegen.
2.4.3 Die Neue Schauspiel GmbH behält sich abweichende Regelungen für Preise und Ermäßigungen vor.
2.4.4 Abonnent:innen erhalten zu Beginn der jeweiligen Spielzeit mit den Abonnementunterlagen eine Rechnung. Der Gesamtbetrag für das vereinbarte Abonnement wird sofort fällig. Bei Verlängerung des Abonnements wird der Gesamtbetrag zum 31.08. fällig. Das Abonnement kann mit Debit- oder Kreditkarte, per PayPal, per SEPA-Lastschrift oder bar bezahlt werden.
2.5 Umtauschrecht
2.5.1 Sind Abonnent:innen verhindert, eine Vorstellung zu besuchen, kann kostenpflichtig (2,00 €) bis einen Tag vor Stattfinden der Vorstellung getauscht werden. Für diesen Tausch gibt es einen digitalen Tauschgutschein.
2.5.2 Die Tauschgutscheine sind bis zum Ende der Spielzeit gegen gleichwertige Eintrittskarten gemäß gebuchtem Abonnement an der Tageskasse oder Abendkasse (nur für die Abendvorstellung) einzulösen. Eine Übertragung von Restgutscheinen auf die Folgespielzeit ist ausgeschlossen. Die Neue Schauspiel GmbH behält sich abweichende Regelungen für Tauschgutscheine vor.
2.5.2 Die Tauschgutscheine sind bis zum Ende der Spielzeit gegen gleichwertige Eintrittskarten gemäß gebuchtem Abonnement an der Tageskasse oder Abendkasse (nur für die Abendvorstellung) einzulösen. Eine Übertragung von Restgutscheinen auf die Folgespielzeit ist ausgeschlossen. Die Neue Schauspiel GmbH behält sich abweichende Regelungen für Tauschgutscheine vor.
2.6 Änderung des Spielplans und Ähnliches
Änderungen des Spielplans und/oder Verlegung der Abonnementsvorstellung auch auf andere Wochentage bleiben vorbehalten. Als ausgleichenden Vorteil erhalten Abonnent:innen die Möglichkeit, einen Tauschgutschein ohne Tauschgebühr zu erhalten.
3. Wahlabonnement
3.1 Dauer und Kündigung
3.1.1 Mit Bestellung eines Wahlabonnements wird ein rechtsgültiger Vertrag jeweils für eine Spielzeit abgeschlossen. Ein Wahlabonnement kann – soweit verfügbar – jederzeit erworben werden. Einhergehend mit der Buchung erhalten Wahloabonnent:innen digitale Wahlabonnementgutscheine. Diese können bis zum Ende der Spielzeit eingelöst werden. Eine Übertragung von Restgutscheinen auf die Folgespielzeit ist ausgeschlossen. Das Theater behält sich vor, gedruckte Wahlabonnementgutscheine anstatt digitaler Gutscheine auszugeben.
3.1.2 Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der Spielzeit automatisch und bedarf keiner Kündigung. Ebenfalls endet der Vertrag automatisch, sobald alle Wahlabonnementgutscheine innerhalb der Spielzeit eingelöst wurden.
3.1.2 Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der Spielzeit automatisch und bedarf keiner Kündigung. Ebenfalls endet der Vertrag automatisch, sobald alle Wahlabonnementgutscheine innerhalb der Spielzeit eingelöst wurden.
3.2 Platzbuchung
3.2.1 Wahlabonnent:innen buchen selbstständig im Webshop einen Platz in der Preiskategorie des gebuchten Wahlabonnements. Dies geschieht unter Einsatz der gebuchten Wahloabonnementgutscheine. Sie erhalten für jeden Platz eine separate Eintrittskarte. Alternativ können sich Wahlabonnent:innen auch an die Theaterkasse wenden.
3.2.2. Pro Wahlabonnent:in dürfen pro Vorstellung maximal 2 Wahlabonnementgutscheine eingelöst werden. Es obliegt der Neuen Schauspiel GmbH mehr Wahlabonnementgutscheine zuzulassen.
3.2.2. Pro Wahlabonnent:in dürfen pro Vorstellung maximal 2 Wahlabonnementgutscheine eingelöst werden. Es obliegt der Neuen Schauspiel GmbH mehr Wahlabonnementgutscheine zuzulassen.
3.3 Preise, Ermäßigung und Zahlung
3.3.1 Der Preis für das gewählte Abonnement ist der Rechnung zu entnehmen.
3.3.2 Schüler:innen, Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende bis zum vollendeten 30 Lebensjahr, Schwerbehinderte ab GdB 50 sowie deren Begleitpersonen (mit Merkzeichen B)erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises auf jedes Wahlabonnement einen Preisnachlass. Ermäßigungen werden in den Publikationen des Theaters bekanntgegeben und können im Abonnementbüro erfragt werden. Der Nachweis ist bei Kauf des Wahlabonnements im Abonnementbüro (auch per Mail) vorzulegen. Ermäßigte Karten sind nur übertragbar, sofern die empfangende Person denselben Ermäßigungsanspruch besitzt. Ist dies nicht der Fall muss eine Zuzahlung auf den Vollpreis des jeweiligen Wahlabonnements geleistet werden, damit die Karte für die gebuchte Vorstellung gültig bleibt.
3.3.3 Die Neue Schauspiel GmbH behält sich abweichende Regelungen für Preise, Ermäßigungen und Einlösbarkeit von Wahlabonnementgutscheinen vor.
3.3.4 Das Wahlabonnement kann mit Debit- oder Kreditkarte, per PayPal oder bar bezahlt werden.
3.3.2 Schüler:innen, Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende bis zum vollendeten 30 Lebensjahr, Schwerbehinderte ab GdB 50 sowie deren Begleitpersonen (mit Merkzeichen B)erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises auf jedes Wahlabonnement einen Preisnachlass. Ermäßigungen werden in den Publikationen des Theaters bekanntgegeben und können im Abonnementbüro erfragt werden. Der Nachweis ist bei Kauf des Wahlabonnements im Abonnementbüro (auch per Mail) vorzulegen. Ermäßigte Karten sind nur übertragbar, sofern die empfangende Person denselben Ermäßigungsanspruch besitzt. Ist dies nicht der Fall muss eine Zuzahlung auf den Vollpreis des jeweiligen Wahlabonnements geleistet werden, damit die Karte für die gebuchte Vorstellung gültig bleibt.
3.3.3 Die Neue Schauspiel GmbH behält sich abweichende Regelungen für Preise, Ermäßigungen und Einlösbarkeit von Wahlabonnementgutscheinen vor.
3.3.4 Das Wahlabonnement kann mit Debit- oder Kreditkarte, per PayPal oder bar bezahlt werden.
3.4 Umtauschrecht
3.4.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten, die mit Wahlabonnementgutscheinen gebucht wurden, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Umtausch im Ausnahmefall gewährt werden wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben. Die Eintrittskarte wird nach Entrichtung der Bearbeitungsgebühr in einen digitalen Wahlabonnementgutschein zurückgetauscht.
3.4.2 Die getauschten Wahlabonnementgutscheine sind bis zum Ende der Spielzeit gegen gleichwertige Eintrittskarten gemäß gebuchtem Abonnement an der Tageskasse oder Abendkasse (nur für die Abendvorstellung) einzulösen.
3.4.2 Die getauschten Wahlabonnementgutscheine sind bis zum Ende der Spielzeit gegen gleichwertige Eintrittskarten gemäß gebuchtem Abonnement an der Tageskasse oder Abendkasse (nur für die Abendvorstellung) einzulösen.
4. Versäumte Vorstellungen (Festplatz- und Wahlabonnement)
Für versäumte oder nicht rechtzeitig getauschte Vorstellungen sowie für verlorengegangene Karten und Tauschgutscheine wird kein Ersatz geleistet.
5. Ausfall von Vorstellungen, Vorstellungsabbruch (Festplatz- und Wahlabonnement)
5.1 Bei Vorstellungsausfall wegen Streiks oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf eine Ersatzvorstellung oder auf Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten.
5.2 Bei Vorstellungsabbruch mit der ersten Pause oder bei Stücken ohne Pause nach Ablauf von mindestens der Hälfte der Vorstellung besteht weder Anspruch auf eine Ersatzvorstellung noch auf Erstattung des Eintrittspreises.
5.2 Bei Vorstellungsabbruch mit der ersten Pause oder bei Stücken ohne Pause nach Ablauf von mindestens der Hälfte der Vorstellung besteht weder Anspruch auf eine Ersatzvorstellung noch auf Erstattung des Eintrittspreises.
6. Kundendaten
Für die Buchung eines Festplatz- oder Wahlabonnements muss ein Kundenkonto angelegt werden. Änderungen der Kundendaten, wie Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse und Bankverbindung, sind dem Abonnementbüro schriftlich mitzuteilen oder durch Abonnent:innen online im Web-Kundenkonto selbst vorzunehmen. Für die sich aus einer verspäteten Mitteilung eventuell ergebenden Nachteile und zusätzlichen Kosten übernimmt die Neue Schauspiel GmbH keine Haftung.
7. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Düsseldorfer Schauspielhauses sind Bestandteil des Abonnementkaufs.
8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
9. Gültigkeit
Diese Festplatz- und Wahlabonnementbedingungen treten nach Bekanntgabe in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.
Düsseldorf, den 8.05.2026
Geschäftsführung
Neue Schauspiel GmbH
Geschäftsführung
Neue Schauspiel GmbH
Abonnementbüro
Das Abonnementbüro im Pavillon vor dem Schauspielhaus ist von Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 17 Uhr besetzt.
Telefon: 0211. 36 38 38
E-Mail: abo@dhaus.de
Telefon: 0211. 36 38 38
E-Mail: abo@dhaus.de