Abonne­ments

Bedingungen

1. All­ge­mei­nes
1.1 Für das Große Haus und das Kleine Haus des Düsseldorfer Schauspielhauses stehen verschiedene Abonnementserien zur Auswahl. Die Abonnements umfassen in jeder Spielzeit eine von der Abonnementart abhängige Zahl an Vorstellungen.
1.2 Abonnent:innen buchen einen festen Platz in einer Abonnementserie nach Wahl und Verfügbarkeit. Die Vorteile eines Abonnements, Preise, Termine und ausgewählten Veranstaltungen der Abonnementserien sind den allgemeinen Publikationen des Düsseldorfer Schauspielhauses zu entnehmen. Ausgenommen hiervon ist das Wahlabonnement, für welches ein wechselnder Platz in einer Platzgruppe gebucht wird, sowie das Kleine Haus und Sonderspielstätten, welche je nach Vorstellung Plätze individuell durch das Theater vergeben werden.
2. Dauer und Kün­di­gung
2.1 Das Abonnement wird jeweils für eine Spielzeit abgeschlossen. Ein Abonnement kann – soweit verfügbar – jederzeit erworben werden.
2.2 Der Vertrag verlängert sich um eine weitere Spielzeit, wenn er nicht bis zum 15.5. des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird. Wenn im zweiten Jahr wiederum nicht bis zum 15.5. gekündigt wird, läuft der Abonnementvertrag unbefristet und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
3. Platz­re­ser­vie­rung
3.1 Abonnent:innen wird im Rahmen des gewählten Abonnements ein Platz reserviert. In den Fällen, in denen produktionsbezogen oder in Folge höherer Gewalt (z. B. Pandemie) die festen Sitzplätze nicht zur Verfügung stehen, besteht der Anspruch auf den festgelegten Sitzplatz nicht. Das Theater ist in diesem Fall berechtigt, den Abonnenten entsprechend seiner gebuchten Platzgruppe auf einen anderen Platz umzusetzen.
3.2 Ein Platzwechsel kann schriftlich bis zum 15.5. des Jahres für die nächste Spielzeit beantragt werden. Ein Tausch während der laufenden Spielzeit ist grundsätzlich möglich. Es besteht kein Anspruch darauf.
4. Abon­ne­ment, Preise, Zahlung
4.1 Der Preis für das gewählte Abonnement ist der Rechnung zu entnehmen. Preisanpassungen werden in den allgemeinen Publikationen des Theaters bekanntgegeben und damit Bestandteil der Abonnementvereinbarung.
4.2 Schüler:innen und Studierende bis inklusive 30 Jahre, Freiwilligendienstleistende, Arbeitslose und Schwerbehinderte ab GdB 70 erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises auf jedes Abonnement einen Preisnachlass. Ermäßigungen werden in den Publikationen des Theaters bekanntgegeben und können im Abonnementbüro erfragt werden. Der Nachweis ist jährlich bis zum 1.8. vorzulegen. Die Ermäßigungsregeln gelten generell nicht für Premieren und Sonderveranstaltungen sowie das Wahlabonnement.
4.3 Abonnent:innen erhalten zu Beginn der jeweiligen Spielzeit mit den Abonnementunterlagen eine Rechnung. Der Gesamtbetrag für das vereinbarte Abonnement wird zum 15.10. der laufenden Spielzeit fällig. Sollte das Abonnement nach dem 15.10. abgeschlossen werden, ist der Gesamtbetrag 14 Tage nach Erhalt der Abonnement-Unterlagen zu entrichten. Das Abonnement kann bar, mit EC- oder Kreditkarte, per PayPal oder per SEPA-Lastschrift bezahlt werden.
5. Kunden­daten
5.1 Änderungen der Kundendaten, wie Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung, sind dem Theater schriftlich mitzuteilen. Für die sich aus einer verspäteten Mitteilung eventuell ergebenden Nachteile und zusätzlichen Kosten übernimmt das Theater keine Haftung.
6. Um­tausch­recht
6.1 Sind Abonnent:innen verhindert, eine Vorstellung zu besuchen, kann kostenpflichtig (1 €) bis einen Tag vor Stattfinden der Vorstellung getauscht werden. Für diesen Tausch gibt es einen virtuellen Tauschgutschein.
6.2 Die Tauschgutscheine sind grundsätzlich bis zum Ende der Spielzeit gegen Eintrittskarten für eine Vorstellung der gleichen Sparte (Ausnahmen: Gastspiele und Sonderveranstaltungen) an der Tages- oder Abendkasse einzulösen.
7. Abon­ne­ment­ausweis
7.1 Die Ausweise werden zu Beginn der Spielzeit verschickt. Der Ausweis gilt als Dauereintrittskarte, ist gleichzeitig Fahrtkarten im gesamten VRR-Gebiet am Veranstaltungstag und ist dem Einlasspersonal vorzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist dem Abonnementbüro unverzüglich mitzuteilen. Ein Ersatzausweis ist kostenpflichtig (5 €)
7.2 Der Ausweis ist übertragbar. Dies gilt bei ermäßigten Abonnements nur dann, wenn bei Empfänger:innen die Voraussetzung für eine Ermäßigung vorliegt.
8. Än­de­rung des Spiel­plans und Ähn­liches
Änderungen des Spielplans und/oder Verlegung der Abonnementsvorstellung auch auf andere Wochentage bleiben vorbehalten. Als ausgleichenden Vorteil erhalten Abonnent:innen die Möglichkeit, eine mögliche Ersatzvorstellung zu besuchen oder einen Tauschgutschein, einlösbar für eine Vorstellung nach Wahl. Gastspiele und Sonderveranstaltungen sind vom Abonnement ausgeschlossen.
9. Aus­fall von Vor­stel­lun­gen, Vor­stel­lungs­ab­bruch
9.1 Bei Vorstellungsausfall wegen Streik oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf eine Ersatzvorstellung oder auf Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten.
9.2 Bei Vorstellungsabbruch mit der ersten Pause oder bei Stücken ohne Pause nach Ablauf von mindestens der Hälfte der Vorstellung besteht weder Anspruch auf eine Ersatzvorstellung noch auf Erstattung des Eintrittspreises.
10. Ver­säum­te Vor­stel­lun­gen
Für versäumte oder nicht rechtzeitig getauschte Vorstellungen sowie für verlorengegangene Tauschgutscheine wird kein Ersatz geleistet.
11. Gel­tung der all­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Düsseldorfer Schauspielhauses sind Bestandteil des Abonnementvertrages.
12. Ge­richts­stand und Er­fül­lungs­ort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
13. Gültig­keit
Diese Abonnementsbedingungen gelten ab dem 1. August 2022.


Düsseldorf, den 1. August 2022
Die Geschäftsführung

Abonnementbüro
Das Abonnementbüro im Pavillon vor dem Schauspielhaus ist von Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 17 Uhr besetzt.

Telefon: 0211. 36 38 38
E-Mail: abo@dhaus.de