Abonnementsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Für das Große Haus und das Kleine Haus des Düsseldorfer Schaupielhauses stehen verschiedene Abonnement-Serien zur Auswahl. Die Abonnements umfassen in jeder Spielzeit eine von der Abonnement-Art abhängige Zahl an Vorstellungen.
1.2 Jede/r Theaterabonnent/in bucht einen Platz in einer ausgewählten Abonnement-Serie. Die Vorteile eines Abonnements, Preise, Termine und ausgewählten Veranstaltungen der Abonnement-Serien sind den allgemeinen Publikationen des Düsseldorfer Schauspielhauses zu entnehmen. Ausgenommen hiervon ist das Wahlabonnement, für welches ein wechselnder Platz in einer Platzgruppe gebucht wird.
2. Dauer und Kündigung
2.1 Das Abonnement wird jeweils für eine Spielzeit abgeschlossen. Ein Abonnement kann – soweit verfügbar – jederzeit erworben werden. Beträgt die Laufzeit des Abonnements bis zum Ende der laufenden Spielzeit weniger als 6 Monate, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum Ende der folgenden Spielzeit.
2.2 Der Vertrag verlängert sich zu den jeweils geltenden Bedingungen um eine Spielzeit, wenn er nicht bis zum 15.05. des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird.
3. Platzreservierung
3.1 Für jede/n Abonnenten/in wird im Rahmen des gewählten Abonnements ein Platz reserviert. In den Fällen, in denen produktionsbezogen die festen Sitzplätze nicht zur Verfügung stehen, besteht der Anspruch auf den festgelegten Sitzplatz nicht. Das Theater ist in diesem Fall berechtigt, den Abonnenten entsprechend seiner gebuchten Platzgruppe auf einen anderen Platz umzusetzen.
3.2 Ein Platzwechsel kann schriftlich bis zum 15.05. des Jahres für die nächste Spielzeit beantragt werden. Ein Tausch während der laufenden Spielzeit ist grundsätzlich nicht möglich.
4. Abonnement, Preise, Zahlung
4.1 Der Preis für das gewählte Abonnement ist der Rechnung zu entnehmen. Preisanpassungen werden in den allgemeinen Publikationen des Theaters bekanntgegeben und damit Bestandteil der Abonnement-Vereinbarung.
4.2 Schüler/innen und Student/innen bis 30 Jahre, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Absolventen/innen des Freiwilligen Sozialen Jahres, Arbeitslose und Schwerbehinderte ab GdB 70 % erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises auf jedes Abonnement einen Preisnachlass von 50 %. Der Nachweis ist jährlich bis zum 01.08. vorzulegen. Die Ermäßigungsregeln gelten nicht für Premieren und Sonderveranstaltungen sowie das Wahlabonnement.
4.3 Der/die Abonnent/in erhält zu Beginn der jeweiligen Spielzeit mit seinen Abonnement-Unterlagen eine Rechnung. Der Gesamtbetrag für das vereinbarte Abonnement wird zum 15.10. der laufenden Spielzeit fällig. Sollte das Abonnement nach dem 31.10. abgeschlossen werden, ist der Gesamtbetrag 14 Tage nach Erhalt der Abonnement-Unterlagen zu entrichten. Das Abonnement kann bar, mit EC- oder Kreditkarte, mit Überweisungsträger oder per SEPA-Lastschrift bezahlt werden. Bei SEPA-Lastschrifteinzug ist die Zahlung in drei Raten möglich (Lastschrifttermine: 15.10., 15.12., 15.03.).
5. Kundendaten
5.1 Änderungen der Kundendaten, wie Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung, sind dem Theater schriftlich mitzuteilen. Für die sich aus einer verspäteten Mitteilung eventuell ergebenden Nachteile und zusätzlichen Kosten übernimmt das Theater keine Haftung.
6. Umtauschrecht
6.1 Ist ein/e Abonnent/in verhindert, eine Vorstellung zu besuchen, kann kostenpflichtig (1,00 €) getauscht werden, wenn der Ausweis bis spätestens 13:00 Uhr des Vorstellungstages, für Sonn- und Feiertagsvorstellungen entsprechend am vorherigen Werktag, beim Besucherservice vorliegt. Für diesen Tausch wird ein Tauschgutschein ausgegeben. Gegen rechtzeitige Voreinsendung des Abonnement-Ausweises mit einem frankierten Rückumschlag werden Tauschgutscheine auch zugesandt.
6.2 Die Tauschgutscheine sind grundsätzlich bis zum Ende der Spielzeit gegen Eintrittskarten für eine Vorstellung der gleichen Sparte (Ausnahmen: Gastspiele und Sonderveranstaltungen) an der Tages- oder Abendkasse einzulösen.
7. Abonnement-Ausweis
7.1 Die Ausweise werden rechtzeitig zu Beginn der Spielzeit verschickt. Der Ausweis gilt als Dauereintrittskarte und ist dem Einlasspersonal vorzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist dem Besucherservice unverzüglich mitzuteilen. Ein Ersatzausweis ist kostenpflichtig (2,50 €).
7.2 Der Ausweis ist übertragbar. Dies gilt bei preisermäßigten Abonnements nur dann, wenn beim Empfänger die Voraussetzung für eine Ermäßigung vorliegt.
8. Änderung des Spielplans und Ähnliches
Änderungen des Spielplans und/oder Verlegung der Abonnementsvorstellung auch auf andere Wochentage bleiben vorbehalten. Als ausgleichenden Vorteil erhält der/die Abonnent/in die Möglichkeit, die Ersatzvorstellung zu besuchen oder einen Tauschgutschein, einlösbar für eine Vorstellung seiner/ihrer Wahl (Ausnahmen: Gastspiele und Sonderveranstaltungen).
9. Ausfall von Vorstellungen, Vorstellungsabbruch
9.1 Bei Vorstellungsausfall wegen Streik oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf eine Ersatzvorstellung oder auf Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten.
9.2 Bei Vorstellungsabbruch mit der ersten Pause oder bei Stücken ohne Pause nach Ablauf von mindestens der Hälfte der Vorstellung besteht weder Anspruch auf eine Ersatzvorstellung noch auf Erstattung des Eintrittspreises.
10. Versäumte Vorstellungen
Für versäumte oder nicht rechtzeitig getauschte Vorstellungen sowie für verlorengegangene Tauschgutscheine wird kein Ersatz geleistet.
11. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Düsseldorfer Schauspielhauses sind Bestandteil des Abonnement-Vertrages.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
13. Gültigkeit
Diese Abonnementsbedingungen gelten ab dem 1. August 2016.
Düsseldorf, den 1. August 2016
Die Geschäftsführung
1.1 Für das Große Haus und das Kleine Haus des Düsseldorfer Schaupielhauses stehen verschiedene Abonnement-Serien zur Auswahl. Die Abonnements umfassen in jeder Spielzeit eine von der Abonnement-Art abhängige Zahl an Vorstellungen.
1.2 Jede/r Theaterabonnent/in bucht einen Platz in einer ausgewählten Abonnement-Serie. Die Vorteile eines Abonnements, Preise, Termine und ausgewählten Veranstaltungen der Abonnement-Serien sind den allgemeinen Publikationen des Düsseldorfer Schauspielhauses zu entnehmen. Ausgenommen hiervon ist das Wahlabonnement, für welches ein wechselnder Platz in einer Platzgruppe gebucht wird.
2. Dauer und Kündigung
2.1 Das Abonnement wird jeweils für eine Spielzeit abgeschlossen. Ein Abonnement kann – soweit verfügbar – jederzeit erworben werden. Beträgt die Laufzeit des Abonnements bis zum Ende der laufenden Spielzeit weniger als 6 Monate, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum Ende der folgenden Spielzeit.
2.2 Der Vertrag verlängert sich zu den jeweils geltenden Bedingungen um eine Spielzeit, wenn er nicht bis zum 15.05. des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird.
3. Platzreservierung
3.1 Für jede/n Abonnenten/in wird im Rahmen des gewählten Abonnements ein Platz reserviert. In den Fällen, in denen produktionsbezogen die festen Sitzplätze nicht zur Verfügung stehen, besteht der Anspruch auf den festgelegten Sitzplatz nicht. Das Theater ist in diesem Fall berechtigt, den Abonnenten entsprechend seiner gebuchten Platzgruppe auf einen anderen Platz umzusetzen.
3.2 Ein Platzwechsel kann schriftlich bis zum 15.05. des Jahres für die nächste Spielzeit beantragt werden. Ein Tausch während der laufenden Spielzeit ist grundsätzlich nicht möglich.
4. Abonnement, Preise, Zahlung
4.1 Der Preis für das gewählte Abonnement ist der Rechnung zu entnehmen. Preisanpassungen werden in den allgemeinen Publikationen des Theaters bekanntgegeben und damit Bestandteil der Abonnement-Vereinbarung.
4.2 Schüler/innen und Student/innen bis 30 Jahre, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Absolventen/innen des Freiwilligen Sozialen Jahres, Arbeitslose und Schwerbehinderte ab GdB 70 % erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises auf jedes Abonnement einen Preisnachlass von 50 %. Der Nachweis ist jährlich bis zum 01.08. vorzulegen. Die Ermäßigungsregeln gelten nicht für Premieren und Sonderveranstaltungen sowie das Wahlabonnement.
4.3 Der/die Abonnent/in erhält zu Beginn der jeweiligen Spielzeit mit seinen Abonnement-Unterlagen eine Rechnung. Der Gesamtbetrag für das vereinbarte Abonnement wird zum 15.10. der laufenden Spielzeit fällig. Sollte das Abonnement nach dem 31.10. abgeschlossen werden, ist der Gesamtbetrag 14 Tage nach Erhalt der Abonnement-Unterlagen zu entrichten. Das Abonnement kann bar, mit EC- oder Kreditkarte, mit Überweisungsträger oder per SEPA-Lastschrift bezahlt werden. Bei SEPA-Lastschrifteinzug ist die Zahlung in drei Raten möglich (Lastschrifttermine: 15.10., 15.12., 15.03.).
5. Kundendaten
5.1 Änderungen der Kundendaten, wie Anschrift, Telefonnummer und Bankverbindung, sind dem Theater schriftlich mitzuteilen. Für die sich aus einer verspäteten Mitteilung eventuell ergebenden Nachteile und zusätzlichen Kosten übernimmt das Theater keine Haftung.
6. Umtauschrecht
6.1 Ist ein/e Abonnent/in verhindert, eine Vorstellung zu besuchen, kann kostenpflichtig (1,00 €) getauscht werden, wenn der Ausweis bis spätestens 13:00 Uhr des Vorstellungstages, für Sonn- und Feiertagsvorstellungen entsprechend am vorherigen Werktag, beim Besucherservice vorliegt. Für diesen Tausch wird ein Tauschgutschein ausgegeben. Gegen rechtzeitige Voreinsendung des Abonnement-Ausweises mit einem frankierten Rückumschlag werden Tauschgutscheine auch zugesandt.
6.2 Die Tauschgutscheine sind grundsätzlich bis zum Ende der Spielzeit gegen Eintrittskarten für eine Vorstellung der gleichen Sparte (Ausnahmen: Gastspiele und Sonderveranstaltungen) an der Tages- oder Abendkasse einzulösen.
7. Abonnement-Ausweis
7.1 Die Ausweise werden rechtzeitig zu Beginn der Spielzeit verschickt. Der Ausweis gilt als Dauereintrittskarte und ist dem Einlasspersonal vorzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist dem Besucherservice unverzüglich mitzuteilen. Ein Ersatzausweis ist kostenpflichtig (2,50 €).
7.2 Der Ausweis ist übertragbar. Dies gilt bei preisermäßigten Abonnements nur dann, wenn beim Empfänger die Voraussetzung für eine Ermäßigung vorliegt.
8. Änderung des Spielplans und Ähnliches
Änderungen des Spielplans und/oder Verlegung der Abonnementsvorstellung auch auf andere Wochentage bleiben vorbehalten. Als ausgleichenden Vorteil erhält der/die Abonnent/in die Möglichkeit, die Ersatzvorstellung zu besuchen oder einen Tauschgutschein, einlösbar für eine Vorstellung seiner/ihrer Wahl (Ausnahmen: Gastspiele und Sonderveranstaltungen).
9. Ausfall von Vorstellungen, Vorstellungsabbruch
9.1 Bei Vorstellungsausfall wegen Streik oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf eine Ersatzvorstellung oder auf Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten.
9.2 Bei Vorstellungsabbruch mit der ersten Pause oder bei Stücken ohne Pause nach Ablauf von mindestens der Hälfte der Vorstellung besteht weder Anspruch auf eine Ersatzvorstellung noch auf Erstattung des Eintrittspreises.
10. Versäumte Vorstellungen
Für versäumte oder nicht rechtzeitig getauschte Vorstellungen sowie für verlorengegangene Tauschgutscheine wird kein Ersatz geleistet.
11. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Düsseldorfer Schauspielhauses sind Bestandteil des Abonnement-Vertrages.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
13. Gültigkeit
Diese Abonnementsbedingungen gelten ab dem 1. August 2016.
Düsseldorf, den 1. August 2016
Die Geschäftsführung